TulzRechtliches
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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Stand: 22.09.2026 Fassung 1

Inhalt
  1. § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. § 2 Begriffe
  3. § 3 Vertragsschluss
  4. § 4 Leistungen des Anbieters
  5. § 5 Verfügbarkeit und Wartung
  6. § 6 Testphase
  7. § 7 Nutzungsrechte
  8. § 8 Pflichten des Kunden
  9. § 9 Entgelt und Zahlung
  10. § 10 Laufzeit und Kündigung
  11. § 11 Sperre
  12. § 12 Vertragsende, Datenexport und Löschung
  13. § 13 Support-Zugriff
  14. § 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
  15. § 15 Mängel
  16. § 16 Haftung
  17. § 17 Änderungen dieser AGB
  18. § 18 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Tulz als Online-Dienst zwischen Luca Berwind (Tulz) (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge. Mit der Bestellung bzw. Zustimmung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.

(4) Bezug über Vertriebspartner: Bezieht der Kunde Tulz von einem Vertriebspartner des Anbieters im Wiederverkauf, besteht der Vertrag über Entgelt, Laufzeit, Kündigung und Leistungsstörungen allein zwischen Kunde und Vertriebspartner. Im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter gelten diese AGB dann als Nutzungsbedingungen, mit Ausnahme von § 9 und § 10; an deren Stelle tritt der Vertrag mit dem Vertriebspartner.

Endet der Vertrag zwischen Kunde und Vertriebspartner, beendet der Anbieter die Instanz nach § 12. Endet die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Vertriebspartner, kann der Anbieter dem Kunden anbieten, die Nutzung unmittelbar zu seinen dann gültigen Bedingungen fortzusetzen.

(5) Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Bestandteil des Vertrags. In Fragen des Datenschutzes geht er diesen AGB vor.

§ 2 Begriffe

  • Instanz (auch „Betrieb“): der für den Kunden eingerichtete, von anderen Kunden getrennte Bereich von Tulz mit eigener Adresse und Betriebsnummer.
  • Benutzer: natürliche Personen, denen der Kunde in seiner Instanz einen Zugang einrichtet, insbesondere eigene Mitarbeiter.
  • Tarif: die im Shop oder Angebot beschriebene Leistungsstufe mit ihren Grenzen (z. B. Anzahl der Benutzer, Standorte, Werkzeuge, Speicherplatz) und Modulen.
  • Abo: ein Tarif mit wiederkehrendem Entgelt je Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich).
  • Einmallizenz: ein Tarif mit einmaligem Entgelt und unbefristeter Nutzung nach § 10 Abs. 3 und 4. Einmallizenzen sind nicht frei erhältlich (§ 3 Abs. 4).
  • Kundendaten: alle Daten, die der Kunde und seine Benutzer in der Instanz speichern.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife im Shop, auf der Website oder in Angeboten ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss der Bestellung im Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Instanz bereitstellt oder die Bestellung in Textform bestätigt, in der Regel mit der Willkommensmail.

(2) Legt der Anbieter oder ein Vertriebspartner die Instanz an, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Instanz und der Zustimmung des Kunden zu diesen AGB zustande. Die Zustimmung kann auch bei der ersten Anmeldung eines Administrators in der Instanz erklärt werden.

(3) Die für den Kunden handelnde Person versichert, zum Abschluss des Vertrags und zur Abgabe der Zustimmungen berechtigt zu sein.

(4) Einmallizenzen bietet der Anbieter weder im Shop noch über Vertriebspartner an. Ein Vertrag über eine Einmallizenz kommt nur durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter in Textform zustande; ein Anspruch darauf besteht nicht. Soweit die Vereinbarung nichts anderes bestimmt, gelten diese AGB.

§ 4 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Tulz für die Dauer des Vertrags als Online-Dienst über das Internet bereit: unter einer eigenen Adresse (Subdomain von tulz.work oder, soweit vereinbart, einer Domain des Kunden) und mit dem Funktionsumfang des gebuchten Tarifs. Die Software läuft auf Servern des Anbieters bzw. seines Hosting-Anbieters. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Tarifbeschreibung und den Anleitungen im Hilfe-Center. Zusätzliche Angebote wie die Apps für Android und Desktop, das Kalender-Abo oder die Schnittstelle (API) sind nur geschuldet, soweit sie im Tarif ausdrücklich enthalten sind.

(3) Der Anbieter entwickelt Tulz weiter. Er darf die Software ändern, erweitern und Funktionen ersetzen, wenn die Kernfunktionen erhalten bleiben – Verwaltung von Werkzeugen, Ausgabe und Rücknahme, Prüfungen und Datenexport – und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.

(4) Der Anbieter sichert die Daten auf dem Server regelmäßig, um sie nach einem technischen Ausfall wiederherstellen zu können. Diese Sicherungen sind kein Archiv für den Kunden und nicht zur Wiederherstellung einzelner, vom Kunden gelöschter Einträge bestimmt. Der Kunde kann jederzeit alle Daten seiner Instanz exportieren (§ 8 Abs. 6).

(5) Support leistet der Anbieter über das Hilfe-Center, das Ticketsystem in der Instanz und per E-Mail. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht vereinbart. Bei Bezug über einen Vertriebspartner kann dieser den ersten Support leisten.

(6) Für die Nutzung braucht der Kunde einen Internetzugang und einen aktuellen Browser bzw. ein unterstütztes Endgerät; beides stellt er auf eigene Kosten. Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Netzausgang des Rechenzentrums.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Instanz am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel bereit.

(2) Nicht als Ausfall zählen:

  • angekündigte Wartungsarbeiten; der Anbieter führt sie möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 7 bis 18 Uhr) durch und kündigt sie über die Statusseite bzw. Mitteilungen in der Instanz an
  • Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs und Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen
  • Ausfälle, die auf Handlungen des Kunden oder auf eine Sperre nach § 11 zurückgehen

(3) Arbeiten, die zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken nötig sind und keinen Aufschub dulden, darf der Anbieter jederzeit durchführen.

§ 6 Testphase

(1) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Ihre Dauer ergibt sich aus dem Angebot (derzeit in der Regel 14 Tage). Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In einen kostenpflichtigen Vertrag geht sie nur durch eine Bestellung über.

(2) Nach dem Ende der Testphase steht die Instanz im Export-Modus zur Verfügung; im Übrigen gilt § 12.

(3) Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur in den Fällen des § 16 Abs. 1. Eine Verfügbarkeit nach § 5 ist nicht geschuldet.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Tulz im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene betriebliche Zwecke über das Internet zu nutzen und von seinen Benutzern nutzen zu lassen. Das gilt auch für die Standorte des Kunden, soweit der Tarif mehrere Standorte umfasst.

(2) Der Kunde darf Tulz nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht vermieten und nicht als eigenen Dienst anbieten. Er darf die Software nicht dekompilieren oder bearbeiten, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist. Technische Schutzmaßnahmen, Tarifgrenzen und Zugriffsbeschränkungen darf er nicht umgehen.

(3) Alle Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter nutzt Kundendaten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags nach Maßgabe des AVV.

(4) Für Open-Source-Bestandteile gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen (siehe „Open-Source-Lizenzen“).

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten, Passkeys, API-Schlüssel und Kalender-Links geheim. Er richtet für jeden Benutzer einen eigenen Zugang ein, vergibt Rollen und Rechte nur im erforderlichen Umfang und sperrt die Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.

(2) Der Kunde speichert keine rechtswidrigen Inhalte, keine Schadsoftware und keine Daten, zu deren Verarbeitung er nicht berechtigt ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) gehören nicht in Tulz.

(3) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Zulässigkeit der Verarbeitung in seiner Instanz verantwortlich. Dazu gehört die Information seiner Mitarbeiter. Tulz erfasst, wer wann welches Werkzeug entnommen, zurückgegeben, geprüft oder als beschädigt gemeldet hat. Die Einführung kann deshalb der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG); diese einzuholen ist Sache des Kunden.

(4) Tulz unterstützt den Kunden bei der Verwaltung von Prüffristen, Rückgaben und Reservierungen, ersetzt aber nicht seine eigene Verantwortung. Beim Kunden bleiben insbesondere:

  • gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Prüfpflichten, etwa nach der Betriebssicherheitsverordnung oder den DGUV-Vorschriften
  • Kalibrierungen
  • die Entscheidung, ob ein Werkzeug sicher verwendet werden kann

Erinnerungen per E-Mail sind ein zusätzlicher Service. Bleiben sie aus, entbindet das den Kunden nicht von der Einhaltung von Fristen.

(5) Der Kunde nutzt die Schnittstelle (API) und automatisierte Zugriffe nur in einem Umfang, der den Betrieb der Plattform nicht beeinträchtigt, und beachtet technische Begrenzungen.

(6) Der Kunde sichert seine Daten in eigener Verantwortung in angemessenen Abständen über den Datenexport („Alle Daten herunterladen“), insbesondere vor dem Ende des Vertrags.

(7) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Tulz durch den Kunden oder seine Benutzer oder auf rechtswidrigen Kundendaten beruhen. Er erstattet auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 9 Entgelt und Zahlung

(1) Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Preise des Tarifs. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

(2) Das Entgelt für Abos ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, das Entgelt für Einmallizenzen mit Vertragsschluss. Gezahlt wird über die im Shop angebotenen Zahlungsarten oder nach Rechnung innerhalb von 14 Tagen.

(3) Bleibt eine Zahlung aus, kann der Kunde die Instanz nach Fälligkeit zunächst weiter nutzen (Kulanzfrist, derzeit 14 Tage); in der Instanz erscheint dann ein Hinweis. Nach Ablauf der Kulanzfrist darf der Anbieter die Instanz auf den Export-Modus beschränken (§ 11). Weitere Rechte des Anbieters wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

(4) Der Anbieter kann die Preise für Abos mit Wirkung für den nächsten Abrechnungszeitraum ändern, um gestiegene Kosten weiterzugeben, insbesondere für Hosting, Lizenzen, Personal und Energie. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

(5) Wechselt der Kunde in einen höheren Tarif, gilt der neue Tarif ab dem Wechsel. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam und setzt voraus, dass die Daten der Instanz in die Grenzen des neuen Tarifs passen. Einzelheiten ergeben sich aus den Möglichkeiten im Shop bzw. in der Instanz.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Abo: Der Vertrag läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr). Er verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, im Kundenkonto des Shops oder in Textform.

(2) Der Anbieter kann ein Abo mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

(3) Einmallizenz: Die Einmallizenz berechtigt zur zeitlich unbefristeten Nutzung der Instanz im Rahmen des gebuchten Tarifs. Eingeschlossen sind neue Funktionen und Module, die der Anbieter innerhalb des Update-Zeitraums allgemein freigibt; der Update-Zeitraum beträgt derzeit 12 Monate ab Vertragsschluss, soweit Tarif oder Vereinbarung nichts anderes bestimmen. Danach besteht kein Anspruch auf neue Funktionen; der Anbieter kann sie gesondert anbieten. Sicherheitsaktualisierungen und Anpassungen, die für den weiteren Betrieb erforderlich sind, erhält der Kunde weiterhin.

(4) Der Kunde kann die Nutzung aufgrund einer Einmallizenz jederzeit beenden; ein bereits gezahltes Entgelt wird nicht erstattet. Der Anbieter kann den Vertrag über eine Einmallizenz mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende kündigen, etwa wenn er den Betrieb der Plattform einstellt. Wird eine solche Kündigung vor Ablauf von 60 Monaten nach Vertragsschluss wirksam, erstattet der Anbieter das Einmalentgelt anteilig für jeden vollen Monat, der bis zum Ablauf dieser 60 Monate fehlt.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Entgelt länger als zwei Monate in Verzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen § 7 oder § 8 verstößt.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Sperre

(1) Der Anbieter darf die Instanz ganz oder teilweise sperren oder auf den Export-Modus beschränken, wenn

  • die Kulanzfrist nach § 9 Abs. 3 abgelaufen ist,
  • der Kunde schwerwiegend gegen § 7 oder § 8 verstößt oder
  • dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder anderer Kunden erforderlich ist.

(2) Der Anbieter wählt das mildeste geeignete Mittel, informiert den Kunden in Textform und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Den Datenexport ermöglicht er auch während einer Sperre, soweit keine Gefahr für die Sicherheit der Plattform entgegensteht.

§ 12 Vertragsende, Datenexport und Löschung

(1) Nach dem Ende des Vertrags oder der Testphase steht die Instanz noch 90 Tage im Export-Modus zur Verfügung. Administratoren können in dieser Zeit alle Daten herunterladen: die Werkzeugliste als CSV und eine vollständige Sicherung als ZIP. Sieben Tage vor der Löschung erhalten sie eine E-Mail.

(2) Nach Ablauf der Frist löscht der Anbieter alle Kundendaten der Instanz einschließlich Bildern und Dokumenten endgültig. In den Sicherungen des Servers sind sie noch enthalten, bis diese turnusmäßig überschrieben werden (derzeit nach 30 Tagen). Auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter die Instanz sofort.

(3) Stammdaten des Vertrags, Zahlungen und Nachweise bewahrt der Anbieter auf, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder er sie zur Abwehr von Ansprüchen benötigt.

§ 13 Support-Zugriff

(1) Der Anbieter und – bei Bezug über einen Vertriebspartner – dieser sehen Kundendaten in der Instanz nur, wenn ein Administrator des Kunden dafür einen Support-Zugriff freigibt. Der Kunde bestimmt Dauer und Umfang (nur lesen oder lesen und ändern) und kann die Freigabe jederzeit widerrufen. Alle Zugriffe werden protokolliert und sind für den Kunden einsehbar.

(2) Unberührt bleiben Zugriffe auf Server- und Datenbankebene, die zur Behebung technischer Störungen, zur Datensicherung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten unumgänglich sind. Sie erfolgen nach Maßgabe des AVV.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV. Für Daten, die der Anbieter für eigene Zwecke verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung.

(3) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz.

§ 15 Mängel

(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie gemeldet hat. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform, möglichst über das Ticketsystem, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Ein Recht zur Minderung besteht nur bei erheblichen Mängeln; es ist durch Kürzung künftiger Entgelte oder durch Rückforderung geltend zu machen. Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn der Anbieter eine angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen.

(4) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 16 Abs. 1.

§ 16 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nach § 8 Abs. 6 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Für die Testphase gilt § 6 Abs. 3.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB und den AVV mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschoben wird.

(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder durch einen Hinweis in der Instanz mit. Er kann die weitere Nutzung durch Administratoren davon abhängig machen, dass der Kunde der neuen Fassung zustimmt; die übrigen Benutzer können unabhängig davon weiterarbeiten.

(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gilt bis zum Vertragsende die bisherige Fassung. Beide Parteien können den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat kündigen; bei einer Einmallizenz erstattet der Anbieter anteilig nach § 10 Abs. 4.

(4) Jede Zustimmung wird mit Fassung, Zeitpunkt und zustimmender Person gespeichert. Frühere Fassungen hält der Anbieter bereit.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

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