TulzRechtliches
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Partnerbedingungen

Stand: 22.09.2026 Fassung 1

Inhalt
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Partnermodelle
  3. § 3 Partner-Portal und Zugänge
  4. § 4 Pflichten des Partners
  5. § 5 Kunden des Partners
  6. § 6 Provision
  7. § 7 Einkaufspreise im Wiederverkauf
  8. § 8 Test-Instanzen
  9. § 9 White-Label und Kundendomains
  10. § 10 Shops, Tulz Connector und API
  11. § 11 Datenschutz
  12. § 12 Kennzeichen und Werbung
  13. § 13 Laufzeit und Kündigung
  14. § 14 Haftung
  15. § 15 Änderungen und Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Partnerbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen Luca Berwind (Tulz) (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmen, die Tulz empfehlen oder weiterverkaufen (nachfolgend „Partner“). Partner müssen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

(2) Die konkreten Konditionen legt der Anbieter bei der Freischaltung fest: Modell, Provisionssatz und Provisionsbasis bzw. Einkaufspreise, freigegebene Tarife, Support-Modell und White-Label. Sie sind im Partner-Portal einsehbar und Bestandteil der Vereinbarung.

(3) Ergänzend gelten die AGB von Tulz – für eigene Test-Instanzen des Partners unmittelbar, im Übrigen soweit diese Bedingungen auf sie verweisen – und für personenbezogene Daten der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 11.

(4) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Der Partner handelt als selbständiger Unternehmer im eigenen Namen. Er ist nicht ständig mit der Vermittlung für den Anbieter betraut, nicht dessen Handelsvertreter und nicht berechtigt, Erklärungen im Namen des Anbieters abzugeben.

§ 2 Partnermodelle

(1) Provision: Der Partner empfiehlt Tulz; Kunden bestellen in den Shops des Anbieters mit dem Partnercode des Partners. Vertragspartner des Kunden ist der Anbieter. Der Partner erhält eine Provision nach § 6.

(2) Wiederverkauf: Der Partner verkauft Tulz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an seine Kunden – über das Partner-Portal, die Partner-API oder eigene Shops. Vertragspartner des Kunden für Entgelt und Laufzeit ist der Partner. Für die Nutzung gelten im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter die AGB als Nutzungsbedingungen und für personenbezogene Daten der AVV zwischen Kunde und Anbieter. Der Partner zahlt Einkaufspreise nach § 7. Einmallizenzen sind vom Wiederverkauf ausgenommen; sie vergibt nur der Anbieter selbst.

§ 3 Partner-Portal und Zugänge

(1) Der Anbieter stellt ein Partner-Portal bereit. Der Partner hält Zugangsdaten und API-Token geheim. Ein API-Token ist wie ein Passwort zu behandeln, denn er berechtigt zum Anlegen von Kunden auf Rechnung des Partners.

(2) Der Partner kann weitere Zugänge für seine Mitarbeiter anlegen und ist für deren Handeln verantwortlich. Die Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter sperrt er unverzüglich.

(3) Handlungen über die Zugänge oder den API-Token des Partners gelten als Handlungen des Partners, es sei denn, er weist nach, dass er einen Missbrauch nicht zu vertreten hat.

§ 4 Pflichten des Partners

(1) Der Partner wirbt nur mit zutreffenden Angaben. Zusagen zu Funktionen, Verfügbarkeit, Preisen oder Leistungen des Anbieters, die über die veröffentlichten Beschreibungen und die AGB hinausgehen, macht er nicht.

(2) Im Wiederverkauf verkauft der Partner nur an Unternehmer. Vor Vertragsschluss weist er seine Kunden auf die AGB (als Nutzungsbedingungen), die Datenschutzerklärung und den AVV des Anbieters hin und verpflichtet sie zu deren Einhaltung. Die Bestätigung „AVV akzeptiert“ beim Anlegen eines Kunden gibt er nur ab, wenn sie zutrifft. Die Administratoren des Kunden bestätigen AGB und AVV zusätzlich bei der ersten Anmeldung.

(3) Im Wiederverkauf ist der Partner gegenüber seinen Kunden selbst verantwortlich für Angebot, Vertrag, Preisgestaltung, Rechnungsstellung und Forderungseinzug sowie für die Rechtstexte seines Angebots, insbesondere Impressum, eigene AGB und die Datenschutzerklärung seines Shops.

(4) Leistet der Partner nach seinem Support-Modell den ersten Support, bearbeitet er die Anfragen seiner Kunden in angemessener Zeit. Fragen, die er nicht klären kann, gibt er über das Portal an den Anbieter weiter.

(5) Der Partner hält die für ihn geltenden Gesetze ein, insbesondere das Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. Werbung versendet er nur mit der erforderlichen Einwilligung.

§ 5 Kunden des Partners

(1) Kunden im Wiederverkauf werden im Partner-Portal dem Partner zugeordnet. Kauft ein Kunde des Partners im Shop des Anbieters oder ein Kunde des Anbieters im Shop des Partners, klärt der Anbieter die Zuordnung im Einzelfall. Ein Kunde wechselt nie stillschweigend die Zuordnung.

(2) Der Partner sieht im Portal von seinen Kunden nur Stammdaten und Zähler, keine Inhalte der Instanzen. Einblick in eine Instanz erhält er nur mit Freigabe durch einen Administrator des Kunden (§ 11 Abs. 3).

(3) Kündigt der Partner einen Kunden im Portal, wird die Instanz auf den Export-Modus beschränkt; es gelten die Fristen der AGB (§ 12).

§ 6 Provision

(1) Die Provision entsteht für bezahlte Bestellungen in den Shops des Anbieters, bei denen der Partnercode als erster Gutschein- oder Rabattcode verwendet wurde. Maßgeblich sind der Satz und die Basis (Gesamtbetrag mit oder ohne Umsatzsteuer), die bei Eingang der Bestellung vereinbart waren. Für Folgebestellungen eines Abos entsteht Provision, wenn der Code in der Folgebestellung mitgeführt wird.

(2) Keine Provision entsteht für vollständig erstattete oder stornierte Bestellungen, für Betriebe, die der Anbieter selbst anlegt, für Einmallizenzen, soweit nichts anderes vereinbart ist, und für Bestellungen des Partners für eigene Zwecke. Wird eine Bestellung nach der Abrechnung vollständig erstattet, verrechnet der Anbieter die Provision mit späteren Abrechnungen oder fordert sie zurück. Teilerstattungen lassen die Provision unberührt.

(3) Der Anbieter erstellt zu Beginn jedes Monats die Abrechnung für den Vormonat; sie ist im Portal abrufbar. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Partner eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat, oder im Gutschriftverfahren, sofern vereinbart. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuer hinzu.

(4) Einwendungen gegen eine Abrechnung erhebt der Partner innerhalb von drei Monaten nach ihrer Bereitstellung in Textform. Danach gilt sie als genehmigt; darauf weist der Anbieter in der Abrechnung hin.

§ 7 Einkaufspreise im Wiederverkauf

(1) Der Partner zahlt für jeden aktiven Betrieb je Kalendermonat den vereinbarten Einkaufspreis des Tarifs. Einmallizenzen kann der Partner weder erwerben noch weiterverkaufen; wünscht ein Kunde eine Einmallizenz, vermittelt der Partner den Kontakt zum Anbieter. Test-Instanzen des Partners (§ 8) und Testphasen seiner Kunden sind kostenfrei, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Anbieter stellt die Monatsabrechnung zu Beginn des Folgemonats bereit und berechnet sie zuzüglich Umsatzsteuer. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3) Der Anbieter kann die Einkaufspreise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsbeginn ändern. Der Partner kann die Partnerschaft bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(4) Ist der Partner mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung mit Fristsetzung das Anlegen neuer Kunden sperren. Nach weiteren 30 Tagen darf er die Kunden des Partners unmittelbar ansprechen und ihnen die Fortsetzung direkt beim Anbieter anbieten. Die Instanzen der Kunden sperrt der Anbieter wegen eines Zahlungsverzugs des Partners nicht, ohne die Kunden vorher mit angemessener Frist zu informieren.

§ 8 Test-Instanzen

(1) Der Partner kann eigene Instanzen zum Testen, Vorführen und Schulen erhalten. Sie dürfen nicht für den produktiven Betrieb von Kunden genutzt oder Dritten überlassen werden.

(2) Test-Instanzen sind unentgeltlich; der Anbieter kann sie mit angemessener Frist beenden. Für personenbezogene Daten in Test-Instanzen ist der Partner Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter nach dem AVV (§ 11 Abs. 5). Es sollen möglichst nur Beispieldaten verwendet werden.

§ 9 White-Label und Kundendomains

(1) Ist White-Label freigeschaltet, kann der Partner Namen, Logo, Akzentfarbe und Support-Adresse festlegen, unter denen seine Kunden Tulz sehen. Der Partner versichert, zur Nutzung dieser Kennzeichen berechtigt zu sein, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen ihrer Verwendung frei.

(2) Nutzt der Partner für Kunden eine eigene Domain, ist er für deren Registrierung und die DNS-Einträge verantwortlich. Tritt er dabei selbst als Anbieter nach außen auf, stellt er ein eigenes Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung bereit. Technischer Betreiber und Auftragsverarbeiter bleibt der Anbieter; seine Rechtstexte bleiben in den Instanzen erreichbar.

§ 10 Shops, Tulz Connector und API

(1) Eigene Shops betreibt der Partner in eigener Verantwortung, einschließlich Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Rechtstexten. Der Anbieter stellt das Plugin „Tulz Connector“ für WooCommerce bzw. die Anbindung für Shopify bereit. Der Partner hält die Secrets geheim und ordnet die Artikelnummern den freigegebenen Tarifen zu.

(2) Über Shop oder API übermittelt der Partner nur Daten, die zum Einrichten und Verwalten eines Betriebs erforderlich sind, und stellt sicher, dass er zur Übermittlung berechtigt ist.

(3) Der Anbieter darf technische Begrenzungen für die API festlegen und Zugänge bei Missbrauch sperren.

§ 11 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Partners und seiner Mitarbeiter verarbeitet der Anbieter nach seiner Datenschutzerklärung.

(2) Für die Kundendaten in den Instanzen ist der jeweilige Kunde Verantwortlicher. Auftragsverarbeiter ist der Anbieter nach dem AVV, den der Kunde unmittelbar mit dem Anbieter abschließt. Der Partner ist insoweit weder Verantwortlicher noch Unterauftragsverarbeiter des Anbieters.

(3) Gibt ein Kunde dem Partner einen Support-Zugriff frei, verarbeitet der Partner die dabei sichtbaren Daten im Auftrag des Kunden. Dafür schließt er, soweit erforderlich, einen eigenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Kunden. Er nutzt den Zugriff nur für das Anliegen des Kunden und wahrt die Vertraulichkeit.

(4) Stammdaten seiner Kunden, die der Partner an den Anbieter übermittelt (z. B. Firma, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse), darf der Anbieter für Einrichtung, Abrechnung, Support und vertragsbezogene Mitteilungen an den Kunden nutzen.

(5) Für die eigenen Test-Instanzen des Partners gilt der AVV mit dem Partner als Auftraggeber. Mit der Zustimmung zum AVV im Partner-Portal schließt der Partner diesen Vertrag ab.

§ 12 Kennzeichen und Werbung

(1) Der Partner darf den Namen „Tulz“ und das Logo für die Dauer der Partnerschaft zur Bewerbung verwenden. Er darf sie nicht verändern und nicht als eigene Marke anmelden. Bei White-Label entfällt die Nennung.

(2) Der Anbieter nennt den Partner nur mit dessen Zustimmung öffentlich als Partner.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Mit dem Ende der Partnerschaft enden der Zugang zum Portal und zur API; der Partnercode verliert seine Wirkung. Provisionen für Bestellungen bis zum Ende werden noch abgerechnet.

(3) Die Instanzen der Kunden im Wiederverkauf laufen zunächst weiter. Der Anbieter stimmt mit dem Partner ab, ob die Kunden vom Anbieter übernommen, auf einen anderen Partner übertragen oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden. Kommt keine Abstimmung zustande, darf der Anbieter den Kunden die Fortsetzung direkt anbieten. Einkaufspreise fallen bis zur Übernahme, Übertragung oder Beendigung weiter an.

§ 14 Haftung

Für die Haftung beider Seiten gilt § 16 der AGB entsprechend. Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen seiner Kunden frei, die auf Zusagen des Partners beruhen, die über die Leistungen nach den AGB hinausgehen.

§ 15 Änderungen und Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Er kann die weitere Nutzung des Portals durch die Administratoren des Partners von der Zustimmung zur neuen Fassung abhängig machen. Stimmt der Partner nicht zu, kann jede Seite die Partnerschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(2) Im Übrigen gilt § 18 der AGB entsprechend.

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