Worum es geht
Schlagschrauber mit Kabel, Winkelschleifer, Heißluftgebläse, Verlängerungstrommel, Ladegerät für die Akkus, Werkstattleuchte: Alles, was einen Stecker hat und in der Werkstatt bewegt wird, ist ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt, dass diese Geräte regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden. Ziel ist nicht das Papier, sondern dass niemand an einem durchgescheuerten Kabel einen Schlag bekommt.
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich; delegieren kann er die Durchführung, nicht die Verantwortung. Deshalb lohnt es sich, das Thema einmal sauber aufzusetzen.
Welche Fristen gelten
Die Vorschrift nennt für ortsveränderliche Betriebsmittel einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 %, darf die Frist verlängert werden – in Werkstätten und Fertigungsstätten auf höchstens ein Jahr, in Büros auf höchstens zwei Jahre. In der Praxis prüfen die meisten Kfz-Werkstätten jährlich und dokumentieren die niedrige Fehlerquote, die das rechtfertigt.
Zusätzlich gilt: Nach jeder Reparatur oder Änderung am Gerät und bei erkennbaren Schäden wird sofort geprüft – nicht erst zum nächsten Termin. Und vor jedem Gebrauch gehört die Sichtkontrolle durch den Benutzer dazu: Kabel, Stecker, Gehäuse.
Wer prüfen darf
Prüfen darf eine befähigte Person: in der Regel eine Elektrofachkraft, oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, mit geeignetem Prüfgerät. Viele Werkstätten vergeben die Prüfung an einen externen Prüfdienst, der einmal im Jahr mit dem Gerätetester durchs Haus geht; andere bilden einen Mitarbeiter dafür aus und prüfen selbst. Beides ist zulässig – entscheidend ist, dass Qualifikation, Messgerät und Dokumentation stimmen.
Was geprüft wird
Grundlage ist die DIN VDE 0701-0702 bzw. deren Nachfolgenormen DIN EN 50678 (nach Reparatur) und DIN EN 50699 (Wiederholungsprüfung). Jede Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Besichtigen: Gehäuse, Leitung, Stecker, Zugentlastung, Kennzeichnung, Typschild – Schäden, Verfärbungen, Reparaturen.
- Messen, je nach Schutzklasse: - Schutzklasse I (mit Schutzleiter): Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom - Schutzklasse II (schutzisoliert): Isolationswiderstand, Berührungsstrom - Schutzklasse III (Schutzkleinspannung): Isolationswiderstand
- Erproben: Funktionsprüfung, Schalter, Schutzeinrichtungen.
Die Grenzwerte stehen in der Norm und im Prüfgerät; das Protokoll hält die gemessenen Werte fest, nicht nur „bestanden“.
Was ins Prüfprotokoll gehört
Ein Protokoll je Gerät mit:
- eindeutiger Gerätekennung (Inventarnummer), Typ, Hersteller, Schutzklasse,
- Datum der Prüfung, Name des Prüfers, verwendetes Prüfgerät,
- Ergebnis von Besichtigung, Messung und Erprobung mit Messwerten,
- Bewertung (in Ordnung / Mängel / nicht in Ordnung) und Maßnahme,
- nächster Prüftermin.
Dazu kommt die Prüfplakette am Gerät mit dem nächsten Termin – sie ist das, was der Benutzer sieht. Die Protokolle werden aufbewahrt, mindestens bis zur nächsten Prüfung; sinnvoll ist, die gesamte Prüfhistorie je Gerät zu behalten, auch wegen der Fehlerquote für die Fristverlängerung.
Fristen im Griff: der Ablauf im Betrieb
- Alle elektrischen Betriebsmittel erfassen – auch Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen und Ladegeräte, die gern vergessen werden. Ohne vollständige Liste gibt es keine vollständige Prüfung.
- Prüfintervall je Gerät hinterlegen (12 Monate als Regel, 6 Monate bei stark beanspruchten Geräten) und den nächsten Termin berechnen lassen.
- Vorwarnung einen Monat vorher, damit der Prüfdienst bestellt oder der Prüftag geplant werden kann.
- Prüfung mit Messwerten dokumentieren, Protokoll als PDF ans Gerät hängen, Plakette kleben.
- Mängel sofort sperren: Ein Gerät mit Mängeln wird nicht „bis zur Reparatur weiterbenutzt“, sondern aus der Ausgabe genommen.
- Fehlerquote auswerten: Wie viele Geräte fielen durch? Das entscheidet, ob die Jahresfrist gehalten werden darf.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Elektrowerkzeuge in der Werkstatt geprüft werden?
Richtwert der DGUV Vorschrift 3 sind 6 Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % darf die Frist in Werkstätten auf höchstens ein Jahr verlängert werden. Die meisten Betriebe prüfen deshalb jährlich und dokumentieren die Fehlerquote.
Gilt die Prüfung auch für Akkuwerkzeuge?
Das Akkugerät selbst fällt bei Schutzkleinspannung meist nur unter die Sichtprüfung; das Ladegerät mit Netzstecker ist dagegen ein ortsveränderliches Betriebsmittel und wird regulär geprüft. Im Zweifel den Prüfer fragen und das Ladegerät in die Liste aufnehmen.
Darf der Meister die DGUV-V3-Prüfung selbst machen?
Nur, wenn er befähigte Person im Sinne der Vorschrift ist – also Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft – und ein geeignetes Prüfgerät benutzt. Sonst übernimmt ein externer Prüfdienst.
So geht das mit Tulz
In Tulz bekommt jedes Elektrowerkzeug ein Prüfintervall und einen Fälligkeitstermin; die Vorwarnliste und die E-Mail-Erinnerung melden anstehende Prüfungen von selbst. Für die DGUV-V3-Prüfung gibt es Prüfvorlagen nach Schutzklasse I bis III mit Messpunkten und Grenzwerten; das Prüfprotokoll wird mit Messwerten, Prüfer und Zertifikat (PDF) am Werkzeug abgelegt und ist druckbar. Geräte mit Mängeln werden gesperrt und erscheinen nicht mehr in der Ausgabe; die Prüfhistorie bleibt am Werkzeug erhalten.
Anleitungen im Hilfe-Center: Prüfungen · Prüfvorlagen: DGUV V3 und Drehmomentschlüssel nach ISO 6789 · Prüfung korrigieren · E-Mail und Erinnerungen · Dokumente
Weiterlesen: Prüfmittelüberwachung in der Kfz-Werkstatt · Drehmomentschlüssel prüfen