TulzWerkzeugverwaltung

Einweisungsnachweis: Pflichtunterweisung am Werkzeug mit Unterschrift

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Für manches Werkzeug schreibt der Arbeitsschutz eine Einweisung vor – Hochvolt-Adapter, Hebezeuge, Schweißgeräte, Bremsflüssigkeits-Prüfer mit Druck. Tulz hält fest, wer wann von wem eingewiesen wurde, beide unterschreiben am Bildschirm, und bei Bedarf gibt Tulz das Werkzeug nur an eingewiesene Mitarbeiter heraus.

Einweisung erfassen: Mitarbeiter, Datum, Inhalt und zwei Unterschriften
Einweisung erfassen: Mitarbeiter, Datum, Inhalt und zwei Unterschriften

Schritt 1: Einweisungspflicht am Werkzeug setzen

  1. Werkzeug öffnen → Bearbeiten, Abschnitt Ausleihregeln & NFC.
  2. Einweisung erforderlich ankreuzen. Optional Gültigkeit (Monate) eintragen, z. B. 12 für die jährliche Wiederholung; leer = unbefristet.
  3. Speichern.

Ab jetzt lehnt Tulz die Ausgabe an Mitarbeiter ohne gültige Einweisung ab – im Ausgabeformular, am Kiosk, per Scan, über Begleitscheine und die Schnittstelle. Die Meldung nennt das Werkzeug und den Grund.

Schritt 2: Einweisung erfassen

  1. Auf der Werkzeugseite im Abschnitt Einweisungen auf Einweisung erfassen klicken (Werkstattmeister, Administrator).
  2. Mitarbeiter, Datum, Eingewiesen durch (vorbelegt: Sie) und bei Bedarf Gültig bis und den Inhalt eintragen („Bedienung, Sicherheitshinweise, Freischaltung nach Herstellervorgabe“).
  3. Der Mitarbeiter unterschreibt im Feld Unterschrift Mitarbeiter, der Einweisende darunter – mit Finger, Stift oder Maus. Am Tablet geht das am bequemsten.
  4. Einweisung speichern.

Die Einweisung erscheint am Werkzeug (Abschnitt Einweisungen) und beim Benutzer (Benutzer bearbeiten → Einweisungen) mit beiden Unterschriften; der Mitarbeiter bekommt eine Mitteilung. Im Zeitstrahl des Werkzeugs steht „Einweisung erfasst“.

Eine Einweisung lässt sich auch ohne Pflicht am Werkzeug erfassen – als Nachweis, dass sie stattgefunden hat.

Gültigkeit und Wiederholung

Datenschutz

Die Unterschriften liegen als Bild im geschützten Speicher von Tulz, nicht im Web-Verzeichnis, und sind nur angemeldet und mit Recht sichtbar. Sie gehören zur Datenauskunft des Mitarbeiters; beim Anonymisieren eines Benutzers werden sie gelöscht, der Nachweis der Einweisung bleibt ohne Namen erhalten. Wird ein Werkzeug endgültig gelöscht, gehen seine Einweisungen mit.

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