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Prüfmittelüberwachung in der Kfz-Werkstatt: was dazugehört

Welche Werkzeuge in der Kfz-Werkstatt geprüft werden müssen, woher die Pflichten kommen und wie Fristen und Kalibrierscheine sicher organisiert sind.

3 Min. Lesezeit · Stand

Was ist ein Prüfmittel?

Ein Prüfmittel ist jedes Werkzeug oder Gerät, dessen Messwert oder Einstellung über die Qualität einer Reparatur entscheidet. In der Kfz-Werkstatt sind das zum Beispiel:

  • Drehmomentschlüssel und Drehmomentschrauber
  • Messschieber, Bügelmessschrauben und Messuhren
  • Multimeter und Isolationsmessgeräte, etwa für Hochvolt-Fahrzeuge
  • Abgasmessgeräte und Scheinwerfereinstellgeräte
  • Bremsenprüfstände und Klimaservicegeräte

Von normalem Werkzeug unterscheiden sich Prüfmittel in einem Punkt: Sie brauchen einen Nachweis, dass sie richtig messen – und dieser Nachweis hat ein Ablaufdatum.

Woher die Pflicht kommt

Eine einzige Vorschrift für alle Prüfmittel gibt es nicht. Die Anforderungen kommen aus mehreren Richtungen:

  • Qualitätsmanagement: Wer nach ISO 9001 arbeitet, muss Messmittel in festgelegten Abständen kalibrieren oder verifizieren, ihren Status erkennbar machen und die Ergebnisse aufbewahren (Abschnitt 7.1.5 der Norm).
  • Hersteller und Importeure: Vertragswerkstätten bekommen meist eigene Vorgaben, welche Geräte in welchen Abständen geprüft sein müssen. Bei Audits wird das kontrolliert.
  • Normen für einzelne Werkzeuge: Für Drehmomentwerkzeuge empfiehlt DIN EN ISO 6789, ohne andere Vorgabe nach 12 Monaten oder 5.000 Betätigungen neu zu kalibrieren – je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Arbeitsschutz: Elektrische Geräte werden zusätzlich nach DGUV Vorschrift 3 geprüft. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Betrieb in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
  • Abgasuntersuchung: Werkstätten, die die AU durchführen, brauchen Abgasmessgeräte mit gültiger Eichung.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Herstellerverträge, Ihr Qualitätsmanagement und Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Was zu jedem Prüfmittel gehört

  • eine eindeutige Kennung (Inventarnummer, Etikett), damit Protokoll und Gerät zusammenpassen
  • das Prüfintervall und der nächste Termin
  • das Ergebnis der letzten Prüfung mit Datum, Prüfer bzw. Prüfdienst und Messwerten
  • der Kalibrierschein oder das Zertifikat als Datei
  • ein sichtbarer Status am Gerät, zum Beispiel eine Prüfplakette
  • ein Sperrvermerk, wenn die Frist abgelaufen oder die Prüfung nicht bestanden ist

Fristen, die sich selbst melden

Das häufigste Problem ist nicht die Prüfung selbst, sondern der vergessene Termin. Eine Liste im Ordner oder in Excel meldet sich nicht von selbst. Bewährt hat sich:

  1. Vorwarnung: 30 Tage vor Ablauf erscheint das Gerät auf einer Liste, damit der Prüfdienst rechtzeitig bestellt werden kann.
  2. Sammeltermin: Geräte mit ähnlichem Termin gemeinsam prüfen lassen – das spart Anfahrtskosten.
  3. Sperre bei Ablauf: Ein überfälliges Prüfmittel wird nicht mehr ausgegeben oder nur mit deutlichem Hinweis.
  4. Verschieben mit Begründung: Ist ein Gerät gerade außer Betrieb, kann die Frist bewusst verschoben werden. Wichtig ist, dass das nachvollziehbar dokumentiert ist.

Ausgabe und Prüfung zusammen denken

Ein Prüfmittel, das gerade ausgeliehen ist, kann nicht zur Kalibrierung. Deshalb gehören Ausgabe und Prüffristen in dasselbe System: Wer ein Gerät ausgibt, sieht sofort, ob die Prüfung noch gilt. Und vor dem Prüftermin ist klar, wer das Gerät gerade hat.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Drehmomentschlüssel kalibriert werden?

Ohne andere Vorgabe empfiehlt DIN EN ISO 6789 eine neue Kalibrierung nach 12 Monaten oder 5.000 Betätigungen – je nachdem, was zuerst eintritt. Hersteller und das eigene Qualitätsmanagement können kürzere Fristen vorschreiben.

Was gehört in ein Prüfprotokoll?

Die Kennung des Geräts, das Datum, der Prüfer oder Prüfdienst, das Ergebnis mit Messwerten, der nächste Termin und der Kalibrierschein als Datei.

Darf ein Prüfmittel mit abgelaufener Frist benutzt werden?

Nein. Ohne gültigen Nachweis ist nicht belegt, dass es richtig misst. Es sollte gesperrt oder nur mit deutlichem Hinweis ausgegeben werden, bis die Prüfung nachgeholt ist.

So geht das mit Tulz

In Tulz bekommt jedes Werkzeug auf Wunsch ein Prüfintervall – je Kategorie voreingestellt, je Werkzeug änderbar. Fällige und überfällige Prüfungen stehen farbig in einer Vorwarnliste und kommen per E-Mail. Das Prüfprotokoll speichert Ergebnis, Messwerte und Kalibrierschein, eine Frist lässt sich mit Begründung verschieben, und bei der Ausgabe weist Tulz auf abgelaufene Prüfungen hin.

Anleitungen im Hilfe-Center: Prüfungen · Prüfung korrigieren · Prüfmittel-Hinweis bei der Ausgabe

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